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Gesundheitskarte - eGK

Die elektronische Gesundheitskarte wird die bisher von den Krankenkassen ausgegebene Krankenversichertenkarte ablösen.
Für das ehrgeizige Projekt müssen bundesweit für 80 Millionen Versicherte, 270.000 niedergelassene und stationär tätige Ärzte, 22.000 Apotheken, über 2.000 Krankenhäuser, mehr als 300 Krankenkassen und die sonstigen Erbringer ärztlich verordneter Leistungen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Daten elektronisch zeitgleich ausgetauscht werden können.

 

Die elektronische Gesundheitskarte enthält wie die jetzige Krankenversichertenkarte administrative Daten, die zu den Pflichtanwendungen gehören. Zu den administrativen Daten gehören die Angaben zur Person (Name, Anschrift und Geburtsdatum), Angaben zur Krankenversicherung (Krankenversichertennummer, Zuzahlungsstatus und Versichertenstatus). Diese gelten als Versichertennachweis und berechtigen zur Inanspruchnahme von vertragsärztlichen Leistungen.

 

Außerdem wird die elektronische Gesundheitskarte mit einem Mikroprozessorchip ausgestattet sein. Auf ihn können wichtige Daten für die Notfallversorgung und eine Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel gespeichert werden, die zu den Freiwilligen Anwendungen gehören.

 

11.325 neue elektronische Gesundheitskarten sind in Sachsen ausgegeben.


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Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterTestregionen für die elektronische Gesundheitskarte