Gesundheitskarte - eGKDie elektronische Gesundheitskarte wird die bisher von den Krankenkassen ausgegebene Krankenversichertenkarte ablösen.
Die elektronische Gesundheitskarte enthält wie die jetzige Krankenversichertenkarte administrative Daten, die zu den Pflichtanwendungen gehören. Zu den administrativen Daten gehören die Angaben zur Person (Name, Anschrift und Geburtsdatum), Angaben zur Krankenversicherung (Krankenversichertennummer, Zuzahlungsstatus und Versichertenstatus). Diese gelten als Versichertennachweis und berechtigen zur Inanspruchnahme von vertragsärztlichen Leistungen.
Außerdem wird die elektronische Gesundheitskarte mit einem Mikroprozessorchip ausgestattet sein. Auf ihn können wichtige Daten für die Notfallversorgung und eine Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel gespeichert werden, die zu den Freiwilligen Anwendungen gehören.
11.325 neue elektronische Gesundheitskarten sind in Sachsen ausgegeben.
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