DatenschutzFür die Daten des Versicherten wird mit der elektronischen Gesundheitskarte genau festgelegt, wer auf welche Daten mit welchen Rechten zugreifen darf. Außer dem Inhaber der Gesundheitskarte können Heilberufler gemeinsam mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis die vom Versicherten zugelassenen Daten lesen. Der Heilberufsausweis verfügt über eine qualifizierte elektronische Signatur des Karten-inhabers. Das bedeutet, dass Daten, die ein Arzt elektronisch verschickt, elektronisch rechtssicher signiert werden. So lässtes sich zum Beispiel feststellen, von wem ein Arztbrief stammt und ob darin enthaltene Daten nach dem Abschicken noch verändert worden sind. Patientendaten werden grundsätzlich verschlüsselt gespeichert.
Der Versicherte hat also die Wahlund nicht etwa die Pflicht, den verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten zuzustimmen.
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