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Welche Bedeutung hat die elektronische Gesundheitskarte und warum kann die alte Krankenversicherungskarte nicht weiter benutzt werden?
Ab 2006 soll die elektronische Gesundheitskarte schrittweise eingeführt werden und die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen. Die neue Gesundheitskarte ist der Schlüssel zu einer umfassenden Modernisierung des Gesundheitswesens. Mit ihr wird eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationstechnologie eingeführt. 123.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser, 21.000 Apotheken und rund 290 Krankenkassen (gesetzlich und privat) sollen künftig vernetzt und deshalb besser abgestimmt zusammen arbeiten.
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Welche Vorteile und Funktionen bietet sie? Wesentliche Vorteile für die Versicherten bestehen darin, dass wichtige Gesundheitsdaten schnell verfügbar sind (z. B. im Notfall und beim Arztwechsel) und dadurch in vielen Fällen eine qualitativ bessere Behandlung erreicht werden kann. Die Aufnahme und Speicherung von Gesundheitsdaten ist für die Versicherten freiwillig. Maßgebliche Vorteile für den Versicherten treten ein, wenn er der Datenspeicherung zustimmt. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist auf Wunsch des Versicherten eine Arzneimitteldokumentation verbunden. Sie gibt einen Überblick über die verordneten Arzneimittel, wodurch unter Umständen schwerwiegende Wechselwirkungen von Arzneimitteln, die von verschiedenen Ärzten verordnet werden sowie Arzneimittelunverträglichkeiten vermieden oder zumindest reduziert werden können. Darüber hinaus erhält jeder Versicherte die Möglichkeit, die über ihn gespeicherten Daten vollständig zu lesen bzw. sich ausdrucken zu lassen. Er erhält einen besseren Überblick über seinen eigenen Gesundheitsstatus wie Impfungen, Medikamente, Notfalldaten etc.. Dadurch wird auch die Eigenverantwortung und aktive Mitwirkung des Versicherten bzw. des Patienten gestärkt. Der Versicherte bleibt Herr seiner eigenen Daten. |
Welche Daten stehen auf der Karte? Die neue elektronische Gesundheitskarte hat auf der Vorderseite ein Foto des Versicherten und ist zur Aufnahme folgender Daten konzipiert:
Versicherungsschutz in der Europäischen Union: Elektronisches Rezept und Zugriffsprotokoll: Vom Gesetzgeber wurde als einzige Pflichtanwendung das elektronische Rezept vorgegeben. Im Zugriffsprotokoll werden die letzten 50 Zugriffe auf die Daten der Karte protokolliert.
Grundsätzlich können in der Zukunft weitere Anwendungen auf die Karte geladen werden. Auch das geschieht nur bei Einwilligung des Versicherten. |
Welchen Nutzen bringt die Karte für das Gesundheitssystem? Durch Unterbinden von Missbrauch gehen mehrere Millionen Euro pro Jahr nicht verloren. |
Kann der Versicherte die Daten auf der Karte lesen? Der Versicherte kann seine Daten an Bildschirmgeräten, auch e-Kiosken genannt, einsehen. Diese Terminals, ähnlich einem Bankautomaten, können in Apotheken oder Wartezimmern von Arztpraxen stehen. Wer als Versicherter ein entsprechendes Kartenlesegerät an seinen PC zu Hause angeschlossen hat, kann seine Daten auch zu Hause einsehen. |
Wird es zunächst nur eine Karte mit eingeschränktem Funktionsumfang geben, die nicht mehr kann als die alte Krankenversichertenkarte?
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verläuft in Stufen. Wie die Krankenversichertenkarte dient die elektronische Gesundheitskarte der Identifizierung des Versicherten und wird diese Funktion von Anfang an erfüllen. Ebenfalls Bestandteil der ersten Ausbaustufe ist die automatische Überprüfung und Aktualisierung der Krankenkassendaten des Versicherten sowie die Anwendung des elektronischen Rezepts. |
Wie wird der Sicherheit von sensiblen Daten Rechnung getragen? Die Versicherten haben einen berechtigten Anspruch, ihre sensiblen Gesundheitsdaten besonders sicher zu wissen. Die moderne Technologie, die mit der elektronischen Gesundheitskarte verbunden ist, erfordert im Gegensatz zur alten Krankenversichertenkarte eine gezielte Verschlüsselung personenbezogener Daten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen den Schutz der Versicherten in den Mittelpunkt. Nicht Zugriffsberechtigte dürfen vom Versicherten nicht verlangen, Zugriff auf die Daten der Gesundheitskarte zu erhalten. Ein solches Verlangen darf mit den Versicherten auch nicht vereinbart werden. Dies gilt auch für Zugriffsberechtigte, die den Zugriff zu anderen als Versorgungszwecken Darüber hinaus wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz Regelungen in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte ist nur mit Einwilligung der Versicherten und nach vorheriger Information der Versicherten zulässig. Um die mittels der Gesundheitskarte erfolgten Zugriffe kontrollieren zu können, sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass die letzten 50 Zugriffe jeweils protokolliert werden müssen. |
Ein wesentliches Sicherheitsargument ist, dass der Zugriff auf sensible Daten des Versicherten nur mit Hilfe eines Heilberufsausweises erfolgen darf. Steht dieser rechtzeitig zur Verfügung?
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Können zukünftig auch die Gesundheitsdaten, für die jetzt noch Dokumentationen in Papierform existieren, wie z. B. Mutterpass, Impfpass, etc. über die Gesundheitskarte eingesehen werden?
Die Nutzung der freiwilligen Applikationen der elektronischen Gesundheitskarte wird in weiteren Ausbaustufen zur elektronischen Patientenakte führen, in der dann - auf Wunsch des Versicherten - wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, Mutterpass, Impfpass und später auch medizinische Bilddateien abgelegt werden können. |
Wann kommt das elektronische Rezept? Das elektronische Rezept ist eine der ersten Anwendungen, die mit der elektronischen Gesundheitskarte realisiert werden wird. Sobald in den Testregionen die technischen Vorarbeiten abgeschlossen sind, werden dort das Zusammenspiel von Heilberufsausweisen und elektronischen Gesundheitskarten der Versicherten und das elektronische Rezept getestet. Die schrittweise flächendeckende Einführung erfolgt, wenn das elektronische Rezept in den Testregionen ausreichend erprobt ist. |
Wird das elektronische Rezept auf der Gesundheitskarte oder auf einem Server gespeichert?
Das elektronische Rezept soll in der Testphase sowohl auf der elektronischen Gesundheitskarte als auch auf einem Server gespeichert werden. |
Wie werden die sonstigen Leistungserbringer, wie z. B. Optiker, Physiotherapeuten, Sanitätsfachgeschäfte etc. nach Einführung des elektronischen Rezepts die Verordnungen lesen können? Die Planungen der Selbstverwaltung gehen von einer schrittweisen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte aus. Das vorliegende Konzept sieht vor, das elektronische Rezept zuerst auf apothekenpflichtige Produkte zu beschränken. Das bedeutet, dass es zunächst nicht zu einer Änderung der Geschäftsprozesse hinsichtlich der nicht apothekenpflichtigen Produkte und Leistungen kommt. Es wird gewährleistet sein, dass auch nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte alle im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Leistungen, die noch nicht von Beginn an Anwendungsgegenstand sind, auch weiterhin erbracht werden. Derartige Verordnungen werden zunächst weiter papierbasiert erstellt. |
Wie sieht der Zeitplan der Einführung aus? Ab Ende 2005 soll die elektronische Gesundheitskarte in ausgewählten Regionen getestet und ab 2006 schrittweise für alle Versicherten bundesweit eingeführt werden. |
Wozu dienen die Tests und Testregionen im Gesamtprojekt? Der Prozess zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte tritt mit Beginn der Testphase in ein Stadium, in dem Ärzte, Apotheker, Versicherte und andere Beteiligte erstmals Hard- und Software sowie die Organisation in der Praxis erproben werden. |