Der Heilberufsausweis ist der elektronische Identitätsausweis des Arztes, des Apothekers und der anderen Heil-/Hilfsmittelerbringer gegenüber den Versicherten. Er ist als Sichtausweis mit einem Lichtbild versehen und dient entsprechend § 291a, Abs. 5 SBG V dem Lesen von Daten auf der Gesundheitskarte, sowie zum elektronischen Signieren von Befunden, Rezepten und Arztbriefen. Die Identität und die Berufserlaubnis des Karteninhabers wird durch eine autorisierte Stelle vor der Ausgabe bestätigt. Kommt es zum Wegfall der Berufserlaubnis, hat der Inhaber der Karte auch keine Zugriffsberechtigung auf die Gesundheitskarte. Die Zugriffsberechtigungen auf die Versichertendaten sind für Ärzte, Apotheker und die Heil-/Hilfsmittelerbringer unterschiedlich.
Aus der Buchreihe Health Academy bieten wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber einen Download des Projektbüros SaxMediCard zu dem Thema
"Praktische Erfahrungen mit dem elektronischen Heilberufsausweis" .
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