Skip Navigation
>> HomeSaxMediCardHeilberufsausweis

Heilberufsausweis - HBA

Der Heilberufsausweis ist der elektronische Identitätsausweis des Arztes, des Apothekers und der anderen Heil-/Hilfsmittelerbringer gegenüber den Versicherten.
Er ist als Sichtausweis mit einem Lichtbild versehen und dient entsprechend § 291a, Abs. 5 SBG V dem Lesen von Daten auf der Gesundheitskarte, sowie zum elektronischen Signieren von Befunden, Rezepten und Arztbriefen.
Die Identität und die Berufserlaubnis des Karteninhabers wird durch eine autorisierte Stelle vor der Ausgabe bestätigt. Kommt es zum Wegfall der Berufserlaubnis, hat der Inhaber der Karte auch keine Zugriffsberechtigung auf die Gesundheitskarte.
Die Zugriffsberechtigungen auf die Versichertendaten sind für Ärzte, Apotheker und die Heil-/Hilfsmittelerbringer unterschiedlich.

 

Aus der Buchreihe Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterHealth Academy bieten wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung der Herausgeber einen Download des Projektbüros SaxMediCard zu dem Thema 

PDF Download "Praktische Erfahrungen mit dem elektronischen Heilberufsausweis" .

 

Die Erfahrungen im Umgang mit dem HBA sind in Sachsen sehr umfangreich.
Bis Januar 2005 wurden im Freistaat Sachsen 70 Heilberufsausweise an Ärzte im niedergelassenen und stationären Bereich ausgegeben.
Bei diesen 70 Heilberufsausweisen handelt es sich um qualifizierte digitale Signaturen, welche von einem Trustcenter (Certification & Registration Authority) unter Mitwirkung der sächsischen Landesärztekammer (Attribut Physican) ausgestellt wurden.

 

     



Arztausweis


Apothekerausweis


Beide Heilberufsweise haben eine Signaturpin und eine Kartenpin.

Arzt und Apotheker müssen zum Lesen von Gesundheitskarten den Ausweis stecken und die Kartenpin eingeben bzw. die Institutionskarte dafür autorisieren.